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Schutzrechtsdurchsetzung

Ein gewerbliches Schutzrecht gewährt dessen Inhaber das ausschließliche Recht, das dadurch geschützte geistige Eigentum zu benutzen. Im Falle unberechtigter Nutzung durch Dritte muss er aber selbst die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung seines Schutzrechts veranlassen.
 
Ihr gutes Recht – was Dritte nicht dürfen
 

  • Dritte dürfen den patentierten Gegenstand weder herstellen, anbieten, inverkehrbringen, verkaufen, gebrauchen, anwenden, einführen noch zu diesen Zwecken besitzen.
  • Dritten ist es nicht gestattet, das geschützte Kennzeichen generell benutzen, ein ähnliches Kennzeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, sowie identische oder ähnliche Zeichen ganz oder teilweise als Handelsnamen oder Unternehmensbezeichnung zu verwenden und in vergleichender Werbung zu benutzen.
  • Dritten ist es nicht erlaubt, die geschützte Ausgestaltung eines Designs bzw. Geschmacksmusters nachzubilden, herzustellen, anzubieten, zu verbreiten oder zu verkaufen.
 
Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung bei der gerichtlichen Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten sowie bei der Verteidigung gegen Verletzungsvorwürfe. Ebenso beraten wir in allen Formen der alternativen Streitbeilegung im gewerblichen Rechtsschutz wie Schiedsgerichtsverfahren und Mediation.
 
Ein Schutzrechtsinhaber kann Dritten Nutzungsrechte in Form einer Lizenz einräumen. Bei der Vertragsgestaltung gibt es diverse Regeln zur rechtlichen Absicherung zu beachten. Wir unterstützen sowohl Lizenzgeber als auch Lizenznehmer bei der individuellen Ausgestaltung der Verträge.
 
Stellt ein Patentinhaber eine Patentverletzung fest und will sein Patent gegen den Verletzer durchsetzen, ist dies grundsätzlich durch Klage vor einem zuständigen Landgericht möglich. Regelmäßig geht der Klage jedoch eine Berechtigungsanfrage und/oder Abmahnung voraus.
Der Verletzer kann unter anderem auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Außerdem besteht ein Anspruch auf Vernichtung der patentverletzenden Erzeugnisse sowie auf Auskunft über deren Herkunft und Vertriebswege.
 
Was wir für Sie tun können: Wir beraten Sie bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung Ihres Patents und helfen Ihnen, wenn Ihnen von anderen mit Patenten gedroht wird. Sollte im Wege der Klage der Gang zum Landgericht notwendig werden, schalten wir erfahrene, auf Patentstreitsachen spezialisierte Rechtsanwaltskollegen ein.
 
Während des Gerichtsverfahrens unterstützen wir als Patentanwälte unsere Rechtsanwaltskollegen in Bezug auf das technische Verständnis und in Bezug auf die schriftliche und mündliche Aufbereitung der fraglichen Materie. Unsere Erfahrung zeigt, dass die direkte Kommunikation zwischen den Mitarbeitern eines Unternehmens mit technischem Hintergrund und Juristen häufig Missverständnisse auslöst. Als Ingenieure bzw. Naturwissenschaftler mit rechtlicher Ausbildung wirken wir als Vermittler und helfen solche Missverständnisse zu vermeiden.
 
Nach erfolgreicher gerichtlicher Schutzrechtsdurchsetzung muss das erstrittene Urteil möglichst effektiv eingesetzt werden. Taktisch können Gründe gegen eine unbedingte oder sofortige Durchsetzung eines Urteils sprechen, beispielsweise wenn zu dem Unterlegenen gleichzeitig auch eine geschäftliche Beziehung besteht. In diesen Fragen beraten wir Sie strategisch und entwickeln gemeinsam mit Ihnen geeignete Maßnahmen, um eine dauerhafte Beachtung Ihrer Rechte zu erzielen.
 


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