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Auskunftsanspruch & Verletzungsprozess

Patent-, Marken- und Geschmacksmusterverletzungsprozesse finden vor den Landgerichten statt. Sie können im Verletzungsprozess jeweils Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Besichtigung sowie Schadenersatz geltend machen.
 
Der Auskunftsanspruch ist wichtig für die Berechnung der Höhe des Schadenersatzes und um einen Weitervertrieb zu verhindern. Der Auskunftsanspruch erstreckt sich z.B. auf Stückzahlen, Art und Höhe der Umsätze, Herkunft und Vertriebswege der Waren sowie auf Namen und Anschriften von Herstellern, Lieferanten, Vorbesitzern, Abnehmern und Auftraggebern. Bei Markenverletzungen ist jedoch zu beachten, dass ein Unterlassungsanspruch verwirken kann, wenn der Markeninhaber die Benutzung seiner Marke durch den Dritten während eines Zeitraums von fünf Jahren in Folge in Kenntnis der Benutzung duldet. Des Weiteren kann der Markeninhaber nur dann Schadenersatz verlangen, wenn der Verletzer schuldhaft war, d.h. wenn ihm Vorsatz oder leichte Fahrlässigkeit zukommt.
 
Unsere Leistungen im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Schutzrechten und dem  Verletzungsprozess umfassen:
 

  • Entwicklung einer Strategie zur Durchsetzung Ihrer Interessen
  • Wirksame Formulierung von Berechtigungsanfragen, Abmahnungen, strafbewehrten Unterlassungserklärungen, Lizenzvereinbarungen
  • Gerichtliche Vertretung im Verletzungsprozess


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