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Wettbewerbsvorteil: Schutzrecht

Schon die alten Griechen kannten Patente für Erfindungen. So berichtet Athenaios in seinen Deipnosophistai von Monopolen für neue Kochrezepte: „Wenn einer der Köche ein eigenes neues köstliches Gericht erfinden würde, so sollte es keinem anderen vor Ablauf eines Jahres gestattet sein, von dieser Erfindung Gebrauch zu machen, sondern nur dem Erfinder selbst. Während dieser Zeit sollte er den geschäftlichen Gewinn davon haben, damit die anderen sich anstrengten und wetteifernd sich in solchen Erfindungen zu übertreffen suchten.“ Dieses Prinzip gilt auch heute noch: Ein Ausschließlichkeits- und Verbietungsrecht auf Zeit als wirtschaftlicher Anreiz und Belohnung für eine neue Erfindung.
 
Investitionen in Forschung und Entwicklung sollen Innovationen hervorbringen, um im nationalen und internationalen Wettbewerb erfolgreich zu sein. Wer jedoch technische Neuerungen schafft, muss mit Nachahmern rechnen, die sich einen zeitlichen und wirtschaftlichen Vorteil verschaffen wollen. Denn erfolgreiche Produkte und Ideen dürfen im Prinzip von jedem nachgeahmt werden, wenn dies durch Schutzrechte nicht verhindert wird. Sichern Sie deshalb Ihre Investition und verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil indem Sie Ihre Erfindungen schützen lassen. Als Patentanwälte mit technischem oder naturwissenschaftlichem Studium teilen wir mit Ihnen die Leidenschaft für Technik und arbeiten mit dem gleichen Enthusiasmus, der gleichen Präzision und Hochleistung am Schutz des geistigen Eigentums Ihres Unternehmens wie Sie an der Weiterentwicklung Ihrer Produkte und der Entwicklung von Innovationen.
 
Je nach Art der Erfindung oder Innovation sind unterschiedliche Schutzrechte für einen wirkungsvollen Schutz gegen Nachahmungen besonders geeignet. Während technische Erfindungen üblicherweise mit Patenten und Gebrauchsmustern geschützt werden, sind kreative Gestaltungen beispielsweise dem Marken- und Designschutz zugänglich.
 
Um auch für komplexe Produkte einen effektiven Schutz zu gewährleisten, der Wettbewerber dauerhaft auf Abstand hält, ist vielfach eine Kombination verschiedener Schutzrechte die richtige Strategie. Auf Basis unserer umfangreichen Erfahrung entwickeln und realisieren wir gemeinsam mit unseren Mandanten die richtige Strategie zum Schutz ihrer Erfindungen und Innovationen. Die verschiedenen Schutzrechte sowie deren besondere Merkmale und Möglichkeiten stellen wir Ihnen auf den weiteren Seiten kurz vor.
 
Vertrauensvolle und intensive Zusammenarbeit sowie unser Anspruch an präzise Arbeit tragen zum Erfolg unserer Mandanten bei und werden bestätigt durch jahrzehntelange Mandatsbeziehungen. Wir entwickeln mit Ihnen eine auf die jeweiligen Erfordernisse individuell angepasste Schutzrechtsstrategie und Verfahrensstrategie und wir setzten uns mit unserem Wissen und unserer Erfahrung stets für die Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Interessen ein. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere nationale und internationale Dienstleistungen im Bereich Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster/Designs und Marken, z.B. Anmeldung und Durchsetzung von Schutzrechten. Zudem bieten wir unseren Mandanten patentrechtliche Beratung und Dienstleistungen im Zusammenhang mit allen Fragestellungen in den Bereichen Arbeitnehmererfindergesetz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht sowie professionelle Recherchen, Gutachten und Schutzrechtsüberwachungen.
 

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